AGB
1. Allgemeines
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher Form, Textform sowie elektronischer Form) zwischen der ion2s GmbH (nachfolgend: „ion2s“ genannt) und deren Auftraggeber. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Abweichende AGB der Auftraggeber werden nicht – sofern dies nicht ausdrücklich hiervon abweichend schriftlich vereinbart wurde – anerkannt und werden deshalb auch nicht Vertragsbestandteil. Selbst wenn ion2s auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.2 Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit ion2s in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, dazu zählen insbesondere auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine.
1.3 Die AGB können durch ion2s geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung und zur Haftung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert oder gesetzliche Regelungen ändern und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind. Beabsichtigte Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. Brief, E-Mail) unter drucktechnischer Hervorhebung der jeweiligen Änderungen mitgeteilt.
1.4 Soweit die Änderungen dem Auftraggeber nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil gewähren und der Auftraggeber mit den Änderungen nicht einverstanden ist, kann er innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung schriftlich widersprechen. Für den Fall des Widerspruchs gelten die bisherigen Regelungen zunächst unverändert fort. Widerspricht der Auftraggeber nicht, gelten nach Ablauf der Widerspruchsfrist die geänderten Regelungen.
1.5 Der Auftraggeber erklärt sich bei schriftlicher Angebotsannahme, durch die Entgegennahme der Lieferung oder durch Inanspruchnahme der Leistung mit den auf bereits bei Vertragsschluss hingewiesenen und jederzeit einsehbaren AGB einverstanden.
2. Auftragserteilung
2.1 Nach Klärung der Anforderungen erhält der Auftraggeber von ion2s ein Angebot mit Leistungsbeschreibung. In diesem Angebot können zunächst optionale Beauftragungsbestandteile enthalten sein. Dieses Angebot von ion2s ist freibleibend und unverbindlich, sofern es nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet ist. Wenn über die Angebotsinhalte Einigkeit zwischen den Parteien besteht, stellt ion2s dem Auftraggeber ein verbindliches Angebot aus, welches der Annahme durch den Auftraggeber innerhalb der im Angebot aufgeführten Frist bedarf. In diesem Angebot sind keine optionalen Beauftragungsbestandteile mehr enthalten.
2.2 Alle im Angebot angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
2.3 Die Angebotsannahme (Werkvertrag, Dienstvertrag, Lizenzvertrag, gemischter Vertrag, o.ä.) erfolgt in der Regel durch Unterzeichnung und Rücksendung der Anlage "Angebotsannahme" als Brief, per Fax oder als E-Mail-Anhang. Eine Angebotsannahme ist aber auch wirksam bei bloßer Bestätigung in Textform ohne Unterschrift (z.B. per E-Mail) oder bei eindeutiger Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen.
2.4 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen ion2s und dem Auftraggeber ist der Leistungsumfang des gem. 2.3 angenommenen Angebots einschließlich Anlagen sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Angebot gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Leistungsumfang vollständig wieder. Mündliche Zusagen von ion2s vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
2.5 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von ion2s nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail.
3. Auftragsdurchführung
3.1 Die Tätigkeit von ion2s besteht - sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird - in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers und/oder der Koordination von Vorhaben und der Umsetzung von Produkten. Die Produkte setzen sich in der Regel aus einzelnen Dateien bestimmter Dateiformate zusammen und werden auf Grundlage der im Vertrag angegebenen Beschreibungen erstellt. ion2s stellt dem Auftraggeber die Produkte auf einem geeigneten Datenträger, per E-Mail oder durch Übertragung auf einen Internet-Server zur Verfügung.
3.2 Anforderungsdefinitionen bedürfen der Schriftform. Für die korrekte Interpretation mündlich oder fernmündlich aufgegebener Anforderungen übernimmt ion2s keine Haftung. Der konkrete Inhalt und Umfang der von ion2s zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag.
3.3 Ein konkreter Erfolg der aus der Beratung resultierenden Maßnahmen wird weder geschuldet noch garantiert. Soweit werkvertragliche Leistungen, insbesondere Softwareprodukte, geschuldet sind, beschränkt sich der geschuldete Erfolg auf das im angenommenen Angebot Beschriebene. Insbesondere nicht geschuldet ist die Rechtskonformität bzw. Abmahnsicherheit des Leistungsgegenstandes einschließlich der zur Verfügung gestellten Standardtexte.
3.4 Während der Auftragsdurchführung besteht für ion2s grundsätzlich künstlerische Gestaltungsfreiheit. ion2s ist berechtigt, alle zur Erstellung der Produkte notwendigen Entscheidungen, insbesondere die Wahl der Programmiertechnik sowie die genaue Ausgestaltung und Umsetzung von Prozessen und Designs, selbständig zu treffen, es sei denn, hierüber liegt eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber in Textform (Punkt 2.5 dieser AGB) vor.
3.5 Aufgrund der zahlreichen verfügbaren Browser und Endgeräte (Devices) lässt sich nicht vermeiden, dass Darstellung und Funktionsfähigkeit der Produkte bei bestimmten Browser-Geräte-Kombinationen von der Vereinbarung abweichen. Die Leistungspflicht von ion2s beschränkt sich daher darauf, die Produkte so zu erstellen, dass sie den im Angebot vereinbarten Kriterien entsprechen. Maßgeblich sind hierbei die im Angebot aufgeführten Browserversionen und (mobilen) Endgeräte. Die Leistungspflicht erstreckt sich insbesondere nicht darauf, die Produkte so zu gestalten, dass sie auch auf den zukünftigen Versionen der Browser vereinbarungsgemäß angezeigt werden bzw. funktionieren. ion2s ist nicht verpflichtet, die Produkte so zu erstellen, dass sie auch bei deren Veröffentlichung auf einem anderen als im Vertrag bezeichneten Server oder nach einem durchgeführten Update (z.B. des eingesetzten Content Management Systems oder der verwendeten PHP-Version) fehlerfrei dargestellt werden bzw. funktionieren.
3.6 Abgabetermine bedürfen der Vereinbarung in Textform. Bei Verzug durch ion2s ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen ion2s, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten insbesondere behördliche Eingriffe und Anordnungen, Feuer, Hochwasser, Verkehrssperrung, Aussperrung, Energiemangel, Streik, Mobilmachung und Krieg. Ist ion2s auf Materialien oder Zuarbeit durch den Kunden oder durch den Kunden oder durch ion2s beauftragter Dritter angewiesen und erzeugt eine verzögerte Bereitstellung der Materialien oder eine verspätete Zuarbeit einen Verzug durch ion2s, so berechtigt dies ion2s ebenfalls die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
3.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ion2s alle Materialien und Informationen, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3.8 ion2s ist berechtigt, sich zur Erfüllung der sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten Dritter als Erfüllungsgehilfen (Sub-Unternehmer) zu bedienen. Auch in diesem Fall bleibt aber weiterhin ion2s als Ansprech- und Vertragspartner für die Erfüllung der Vertragspflichten verantwortlich.
3.9 Vermietet ion2s dem Auftraggeber Speicherplatz auf einem Internet-Server (Hosting eines Web-Servers), gewährleistet ion2s eine Erreichbarkeit des Web-Servers im Internet von 95 Prozent im Jahresmittel. Zur verfügbaren Nutzung zählen auch die Zeiträume während
Störungen in oder aufgrund des Zustands von nicht von ion2s oder deren Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Nutzung erforderlichen technischen Infrastruktur;
Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht von ion2s oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht sind, z.B. die Überschreitung einer vereinbarten zugelassenen Beanspruchung der Leistung;
unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch.
3.10 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physischen Server oder eine feste Leitungskapazität für Datenverkehr (Bandbreite).
3.11 Der Auftraggeber ist für alle von ihm oder von Dritten publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch ion2s findet nicht statt. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. ion2s ist berechtigt, Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen, sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. ion2s überprüft die Inhalte des Auftraggebers ferner nicht dahingehend, ob erhobene Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren, wenn Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden. ion2s behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden.
3.12 Wird die Verschaffung und Pflege von Internet-Adressen (Domains), Zertifikaten (z.B. SSL-Zertifikaten) oder Lizenzen (z.B. Bild- oder Software-Lizenzen) vereinbart, so wird ion2s im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Kooperationspartner von ion2s lediglich als Vermittler tätig. Die Registrierungsdaten werden ohne Gewähr weitergeleitet. ion2s hat auf die Vergabe von Domains, Zertifikaten oder Lizenzen keinen Einfluss und kann deshalb nicht garantieren, dass die Bestellung dem Auftraggeber zugeteilt wird, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat. Der Auftraggeber garantiert, dass die Bestellung keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, die Bestellung bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren, wenn Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden. Der Auftraggeber erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die ion2s zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen.
3.13 Geschäftssitz und soweit nicht anders vereinbart Erfüllungsort ist Darmstadt.
3.14 Die vertraglich zugesicherten Leistungen erbringt ion2s im Rahmen der üblichen Arbeitszeit von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr. Für eine Leistungserbringung außerhalb dieser Zeiten sowie an hessischen gesetzlichen Feiertagen, am 24. und 31.12. (an diesen beiden Tagen ist die Agentur ganztags geschlossen) sowie an Wochenenden bedarf es einer separaten vertraglichen Regelung sowie einer gesonderten Vergütung mit entsprechend angepasstem Stunden- bzw. Tagessatz. Dies gilt ebenso für Bereitschaftszeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeit.
4. Auftragsänderung
4.1 Werden während der Auftragsdurchführung Änderungen und Korrekturen durch den Auftraggeber gefordert, die nicht Bestandteil der Auftragsvergabe sind (Change Requests), informiert ion2s den Auftraggeber hierüber vor Leistungserbringung und stimmt das weitere Vorgehen mit diesem ab. Der Auftraggeber kann ion2s jederzeit Änderungswünsche mitteilen. ion2s unterbreitet dem Auftraggeber diesbezüglich ein Angebot zur entgeltlichen Änderung der Produkte, es sei denn, es wurde eine anderweitige Vereinbarung getroffen.
4.2 Wünscht der Auftraggeber nach dem Auftrag, während der Ausführungsphase und/oder nach der Abnahme oder Duldung von Teilwerken oder Protokollen Änderungen, die von der vereinbarten Sollbeschaffenheit und/oder abgenommenen bzw. geduldeten Teilwerken oder Protokollen abweichen, so hat der Auftraggeber die hierfür anfallenden Mehrkosten vollumfänglich nach dem tatsächlich angefallenen zeitlichen Mehraufwand - gerechnet in Personentagen - zusätzlich zu vergüten. Angenommen wird hierbei der für die entsprechende Leistung im Rahmen der Beauftragung aktuell vereinbarte Stunden- oder Tagessatz.
4.3 Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen, welche die Herstellungsdauer und damit auch die vereinbarten Abgabetermine von ion2s beeinflussen, so verlängern sich die Abgabetermine entsprechend.
4.4 Werden Entwürfe, Konzepte, Leistungen und sonstige Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken usw.) erneut und/oder in einem substantiell größeren zeitlichen, räumlichen oder inhaltlichen Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine zusätzliche angemessene Vergütung für diese zusätzliche, vorab nicht vereinbarte Nutzungsart und -dauer an ion2s zu zahlen.
4.5 Wird die Programmierung oder die Anmietung (Nutzungs-Lizenz) von Software vereinbart, so beinhaltet der Auftrag ausschließlich Erstellung bzw. Benutzung der jeweiligen Software. Ein etwaig gewünschter Support oder eine laufende Wartung durch ion2s ist davon nicht umfasst und muss jeweils zusätzlich vereinbart werden.
5. Auftragsabschluss
5.1 Nach erfolgter Fertigstellung des Produkts oder eines (Teil-) Werkes informiert ion2s den Auftraggeber über die erfolgte Bereitstellung durch eine Fertigstellungserklärung in Textform.
5.2 Abnahmen und Zwischenabnahmen seitens des Auftraggebers haben durch eine Abnahmeerklärung in Textform zu erfolgen. Erklärt der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche nach Fertigstellung die Abnahme, ist ion2s berechtigt, dem Auftraggeber eine Frist von zwei Wochen zur Erklärung der Abnahme zu setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
5.3 Soweit die Erbringung weiterer Leistungen durch ion2s vom Vorliegen einer (Teil-)Abnahme abhängt, verlängern sich diesbezüglich vereinbarte Fertigstellungsfristen um den Zeitraum des Ausbleibens der Abnahmeerklärung, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Fertigstellung erklärt.
5.4 Soweit die Abnahme oder eine Teilabnahme von weiteren Leistungen eines durch Auftraggeber beauftragten Dritten abhängig sein (zum Beispiel die Bereitstellung eines Servers, die Fertigstellung einer anzubindenden Schnittstelle, etc.) so gilt folgendes: Grundsätzlich erfolgt die Abnahme nach Fertigstellung der Leistungen durch den Dritten, sofern diese Leistungen von ion2s für die Abnahme zwingend erforderlich sind. Hierauf hat der Auftraggeber bei Vertragsschluss ausdrücklich hinzuweisen und die Fertigstellungsfrist des Dritten ion2s mitzuteilen. Verzögert sich die Abnahme aufgrund der Verzögerung von Leistungen Dritter, gilt Ziff. 5.3. entsprechend. Bleibt die Leistung des Dritten nach Fristsetzung durch ion2s endgültig aus, gilt das Werk als abgenommen.
5.5 Sofern das Auftragsvolumen 50 Stunden umfasst oder überschreitet, stellt ion2s dem Auftraggeber auf dessen Wunsch zum Ende des Auftrags oder in vereinbarten Abständen (quartals- oder monatsweise) eine Leistungsübersicht in Form eines Stundenreports zur Verfügung, dem die geleisteten Aufwände entnommen werden können. Einwände gegen die im bereitgestellten Report aufgeführten Leistungen muss der Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen geltend machen. Andernfalls gelten die im Report aufgeführten Leistungen als bestätigt. Anfallende Aufwände zur Erstellung von Reports bei einem Auftragsvolumen von weniger als 50 Stunden übernimmt der Auftraggeber.
5.6 Die vom Auftraggeber an ion2s zu zahlende Vergütung ist grundsätzlich nach Abschluss einer Beauftragung und nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung fällig. Dauert die Beauftragung von ion2s länger als einen Monat, ist ion2s berechtigt, dem Auftraggeber die von ion2s erbrachten Leistungen monatlich und/oder in anderen Teilraten nach eigenem Ermessen in Rechnung zu stellen. Im Falle von Werkleistungen erfolgt eine Rechnungstellung nur nach (Teil)Abnahmen gemäß Ziffern 5.2 bis 5.4. Dies umfasst auch Aufträge, die aufgrund einer nicht stattgefundenen Prüfung seitens des Auftraggebers oder aufgrund einer verzögerten oder nicht im vereinbarten Umfang erfolgten Leistung Dritter nicht oder nur mit starker zeitlicher Verzögerung abgeschlossen werden können.
5.7 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Rechnungen von ion2s nach Rechnungsstellung und Zugang beim Auftraggeber innerhalb der auf der Rechnung angegebenen angemessenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig und zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist ion2s berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens oder Schadensersatzes und die Beschreitung des Rechtsweges sind hiervon unberührt.
5.8 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist ion2s berechtigt, für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € zu erheben und die Leistungserbringung einzustellen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis unbenommen, dass durch die Mahnungen überhaupt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Sonstige gesetzliche Schadensersatz- oder Zinszahlungsansprüche aus dem Gesichtspunkt des Verzugs bleiben ausdrücklich vorbehalten. Bei Dauerschuldverhältnissen ist ion2s berechtigt, die Zahlung der monatlichen Entgelte im Voraus zu verlangen.
Wird ein Dauerschuldverhältnis vereinbart, so können der Auftraggeber und ion2s den Vertrag ohne die Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Bei Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um die Hälfte dieser Mindestlaufzeit, jedoch um nicht mehr als ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Ist das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats, werden solche Monate tagesanteilig abgerechnet.
6. Urheber- und Nutzungsrecht
6.1 Entwürfe, Konzepte, Leistungen und sonstige Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken, etc.) und alle damit verbundenen Rechte bleiben Eigentum von ion2s. Wird die Erstellung oder Änderung von Produkten vereinbart, so erhält der Auftraggeber an diesen ein nicht exklusives, einfaches Nutzungsrecht, das ihn zu deren Verwendung zu den vertraglich vereinbarten Zwecken, für die jeweils vereinbarte Dauer, Territorien und inhaltlichem Ausmaß berechtigt. Die Nutzungsrechte werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, dem Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung (Schlussliquidation) eingeräumt. Eine vorherige Nutzung, die über Tests zum Zweck der Abnahme hinausgeht, ist dem Auftraggeber ausdrücklich nicht gestattet. Bei nicht vollständiger Vergütung hat ion2s das Recht, Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese Regelung umfasst auch Forderungen aus früheren Rechtsgeschäften.
6.2 Das im Rahmen eines Angebots oder Auftrags entworfene oder erstellte Produkt ist inklusive der einzelnen Bestandteile urheberrechtlich geschützt und darf nicht verändert werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wird. Von ion2s erstellte Entwürfe, Konzepte, Leistungen und alle sonstigen von ion2s erstellten Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken, etc.) dürfen ohne deren ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Das Recht zur Bearbeitung wird nicht eingeräumt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die für die Nutzung immanenten und nicht wesentlichen Änderungen, insbesondere Änderungen und Ergänzungen inhaltlicher, redaktioneller Art, sind von der Rechteeinräumung mit umfasst.
6.3 Eine Nutzung für Dritt- bzw. Fremdprodukte seitens des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso eine Weiterlizenzierung jeglicher Art. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte (Unterlizenzierung) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch ion2s, die gegebenenfalls eine zusätzliche Vergütung durch den Auftraggeber sowie einer zusätzlichen Vereinbarung zwischen ion2s und dem Sub-Lizenznehmern bedarf.
6.4 ion2s behält sich das Recht auf eine mehrfache Verwendung vor, so dass die erzeugten Werke und/oder Teilwerke unter Umständen auch im Rahmen anderer Aufträge oder Projekte eingesetzt werden können. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber ion2s erhoben werden.
6.5 Jegliche vollständige und/oder teilweise Nachahmung der hergestellten Entwürfe, Konzepte und/oder Werke ist unzulässig. Bei einem Verstoß behält ion2s sich die Geltendmachung sämtlicher gesetzlicher Ansprüche, gleich ob Unterlassung- und/oder Schadensersatzansprüche vor.
6.6 ion2s ist, auch bei etwaiger Einräumung exklusiver Nutzungsrechte, unwiderruflich berechtigt, alle Entwürfe, Konzepte, Leistungen und/oder sonstige Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken, etc.) im Rahmen der Eigenwerbung unentgeltlich in sämtlichen Medien als Referenz und zur Einreichung bei Awards etc. zu nutzen, den Auftraggeber in diesem Zusammenhang namentlich zu nennen, dessen Logo hierbei zu verwenden und auf dessen Internet-Seiten zu verweisen.
6.7 Der Auftraggeber hat die Pflicht, an geeigneter Stelle und in branchenüblicher Art und Weise sowie auf allen Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softkopien) einen Urheber-Hinweis auf ion2s in angemessenem Umfang zu platzieren. Die Urheberrechtsnennung hat online mit einer Verlinkung zu der aktuellen Webseite von ion2s zu erfolgen.
6.8 Ist der Auftraggeber ein Wettbewerber von ion2s so dürfen die durch ion2s hergestellten Werke und Leistungen ausschließlich für und durch die Endkunden des Auftraggebers verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber darf in diesem Fall keinerlei Eigenwerbung (Referenznennung, Einreichung bei Awards, etc.) in Bezug zu den hergestellten Werken oder Leistungen durchführen. Die Werke oder Leistungen dürfen nicht bearbeitet werden. Der Auftraggeber als Wettbewerber von ion2s hat die Pflicht, an geeigneter Stelle und in branchenüblicher Art und Weise sowie auf allen Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softkopien) ion2s als Urheber zu benennen. Die Urheberrechtsnennung hat online mit einer Verlinkung zu der aktuellen Webseite von ion2s zu erfolgen. Die Verwendung von Ideen, Konzepten, Prototypen, Demos und Entwürfen durch Auftraggeber, die unmittelbare Wettbewerber von ion2s sind, ist untersagt. Für den Fall des Verstoßes gegen vorgenannte Regelungen hat der Auftraggeber an ion2s eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung an ion2s zu zahlen. Der Nachweis weitergehenden Schadens bleibt ion2s ausdrücklich vorbehalten.
7. Datenschutz und Datensicherheit
7.1 ion2s weist darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten gespeichert werden. Diese werden gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen, Kooperationspartner, an der Registrierung von Domains beteiligte Dritte und die Betreiber von Suchmaschinen übermittelt und im üblichen Umfang veröffentlicht. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Auftraggeber einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.
7.2 ion2s hat technische und organisatorische Maßnahmen zur Wahrung des Datenschutzes nach dem aktuellen Stand der Technik umgesetzt. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist nicht sicher auszuschließen, dass bei Datenübertragung im Internet unberechtigte Dritte von übertragenen Daten Kenntnis erlangen. Dieses Risiko ist dem Auftraggeber bekannt und wird von ihm in Kauf genommen.
7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Benutzerkennungen und Passwörter, die ihm von ion2s zum Zwecke der Vertragserfüllung mitgeteilt werden, geheim zu halten. Für Schäden, die durch den Verstoß gegen diese Pflicht entstehen, haftet der Auftraggeber.
7.4 Der Auftraggeber spricht ion2s von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten auf erstes Anfordern frei. Soweit Daten an ion2s – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.
7.5 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe, Konzepte und sonstiger Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken etc.) nach Gefahrübergang hat der Auftraggeber ion2s die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. ion2s ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass ion2s ihm Datenträger, Dateien und/oder Daten zur Verfügung stellt, ist dieses schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat ion2s dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und/oder Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von ion2s verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. ion2s haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und/oder Daten. Die Haftung von ion2s ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und/oder Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
7.6 Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von ion2s die jederzeit unter https://www.ion2s.com/datenschutz abgerufen werden kann und Bestandteil dieses Vertrages ist. Im Falle von Widersprüchen geht die Datenschutzerklärung vor.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Das Gewährleistungsrecht richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Werden Werke durch den Auftraggeber bearbeitet, erlischt das Gewährleistungsrecht.
8.2 Die Vertragspartner haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
8.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
8.4 Im Übrigen haftet ein Vertragspartner nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
8.5 Ein Vertragspartner ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nur verpflichtet, wenn dies dieser Vertrag ausdrücklich vorsieht. Eine Vertragsstrafe braucht nicht vorbehalten zu werden. Die Aufrechnung mit ihr und gegen sie ist zulässig.
8.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.7 Werden Dienstleistungen im Bereich des sog. E-Mail-Marketing (z. B. Newsletter-Versand) beauftragt, gewährleistet der Auftraggeber die Einhaltung der hierfür vorgeschriebenen gesetzlichen Regelungen. Insbesondere gewährleistet der Auftraggeber, dass der Versand an die vorgesehenen E-Mail-Adressen und deren Verwendung den rechtlichen Anforderungen entspricht.
8.8 Eine Haftung durch ion2s für Software, Services und Dienstleistungen Dritter, die nicht Gegenstand der Leistungspflichten von ion2s sind, wird ausgeschlossen. Liegt Werken bestimmte Software und/oder Services und Dienstleistungen Dritter zugrunde und wird diese Software, Services und Dienstleistungen durch den Dritten nicht fortgeführt, eingestellt, geändert, ist diese fehlerhaft oder hat Sicherheitslücken, so steht ion2s hierfür nicht ein.
8.9 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Verstöße gegen Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Namens-, Wettbewerbs-, Persönlichkeits- und sonstige RechteDritter zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller ion2s übergebenen Materialien und Vorlagen berechtigt ist, den Inhalt sorgfältig kontrolliert hat und diese frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Ansprüche Dritter gehen zu Lasten des Auftraggebers, der ion2s von derartigen Ansprüchen einschließlich der Kosten für eine Rechtsverfolgung freistellt. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte, Bilder, Tonbildaufnahmen, Marken oder sonstige Inhalte trägt allein der Auftraggeber. ion2s haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und Konzeptions- und Programmierarbeit sowie sonstiger Designarbeiten. Der Auftraggeber stellt ion2s von sämtlichen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei, die Dritte gegen ion2s stellen wegen eines Sachverhaltes oder eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
8.10 Werden Marketing-Dienstleistungen (z. B. Affiliate Marketing, eRecruiting, Social-Media-Marketing etc.) vereinbart, so tritt ion2s im Auftrag des Auftraggebers auf. Hierbei übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung für die zuvor vereinbarten durchzuführenden Marketingmaßnahmen (z. B. Foren- und Blog-Einträge). Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Auftraggeber ion2s frei. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung von Materialien, Inhalten oder Domains beruhen, stellt der Auftraggeber ion2s frei.
8.11 Wird nach einer Mangelanzeige durch den Auftraggeber im Rahmen einer Überprüfung festgestellt, dass der Mangel durch den Auftraggeber selbst verursacht wurde, ist dieser verpflichtet, die für die Überprüfung aufgewendete Zeit entsprechend der üblichen Stunden- oder Tagessätze zu begleichen.
8.12 Für überlassene Datenträger, Vorlagen und Materialien, die einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert werden, übernimmt ion2s keinerlei Haftung. Eine Aufbewahrungs- oder Archivierungspflicht besteht für ion2s nicht.
9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
9.1 Gegen Forderungen von ion2s kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
9.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als dass sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Forderungen gegen ion2s aus der Vertragsbeziehung mit ion2s ohne deren Zustimmung abzutreten.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Alle Vereinbarungen, die zwischen ion2s und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrags getroffen wurden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
10.2 Sollte in diesen AGB eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen weiterhin. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
10.3 Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrag-) Rechtsordnungen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat.
10.4 Ausschließlicher Gerichtstand ist Darmstadt.