Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Wir verwenden für diese Webseite die Shopware-Version 6.7.7.1

März 2026

Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte: Was Online-Shops jetzt wissen müssen

Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte: Was Online-Shops jetzt wissen müssen

Künstliche Intelligenz erstellt heute Produkttexte und Bilder in Sekunden – doch wie sieht es rechtlich aus? Ab August 2026 gelten neue Transparenzpflichten durch die EU-KI-Verordnung. Müssen KI-generierte Produktbeschreibungen oder Fotos gekennzeichnet werden? Und wann drohen Abmahnungen? Wir zeigen, was Online-Händler jetzt wissen und prüfen sollten.

Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Art und Weise, wie Online-Shops Texte, Bilder oder andere Inhalte erzeugen. Gleichzeitig entstehen neue rechtliche Verpflichtungen zur Offenlegung solcher Inhalte. Die EU-KI-Verordnung, die voraussichtlich ab dem 2. August 2026 greift, führt wichtige Transparenzpflichten ein, die Betreiber von KI-Systemen und ihre Nutzer betreffen.


🧠 Wer muss kennzeichnen?

Nach der künftigen EU-KI-Verordnung sind Inhalte, die mittels KI erstellt oder manipuliert wurden, nur dann klar als solche zu kennzeichnen, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören insbesondere:

  • KI-generierte oder manipulierte Bilder, Audio- und Videoinhalte, die realen Personen, Orten oder Ereignissen stark ähneln und bei denen ein „Deepfake“-Effekt entsteht.

  • Texte, die sich an die Öffentlichkeit richten und über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren.

Auch wenn ein KI-Tool genutzt wurde, um Inhalte zu erzeugen, bedeutet das nicht automatisch, dass eine Kennzeichnungspflicht besteht. Entscheidend ist der Kontext und Zweck der Nutzung.


📦 Was bedeutet das für Produkttexte und Produktbilder?

Für den Online-Handel bringt die neue Regelung einige praktische Implikationen:

🔹 Produkttexte

Generierte Produktbeschreibungen oder Werbetexte – zum Beispiel durch KI erstellt – müssen aktuell nicht als KI-generiert gekennzeichnet werden, solange sie nicht dazu dienen, die Öffentlichkeit über ein öffentlich relevantes Thema zu informieren. Das gilt auch dann, wenn ein KI-Tool zum Verfassen dieser Texte verwendet wurde.

🔹 Produktbilder

Die Frage, ob KI-generierte Bilder gekennzeichnet werden müssen, ist komplexer:

  • Wenn ein Bild realistisch ein Produkt mit Menschen, Orten oder Szenen darstellt, die in der Realität nicht aufgenommen wurden, kann es laut Definition als Deepfake gelten. Dann wäre eine Kennzeichnung erforderlich.

  • Wenn dagegen KI zur Verfremdung bereits echter Fotos genutzt wird oder wenn die Bilder eher abstrakt sind, greift die Pflicht unter Umständen nicht.

Das bedeutet: Onlinehändler sollten vorsichtig sein, bevor sie KI-Bilder unbegrenzt verwenden, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass KI zum Einsatz kam. Dies gilt insbesondere, wenn der Eindruck erweckt wird, das Bild stamme aus einer echten Aufnahme.


📅 Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht?

Die Kennzeichnungspflichten der KI-Verordnung treten ab dem 2. August 2026 in Kraft. Danach müssen Inhalte, für die eine Kennzeichnungspflicht besteht, eindeutig darauf hinweisen, dass sie künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Die Offenlegung muss dabei klar und für die Endnutzer gut erkennbar sein – nicht versteckt in Metadaten oder im Kleingedruckten.


⚠️ Warum das wichtig ist

Ohne korrekte Kennzeichnung riskieren Betreiber von Shops und Webseiten:

  • Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände

  • Bußgelder nach nationalem Recht

  • Vertrauensverlust bei Kundinnen und Kunden

Zudem stärkt eine transparente Kennzeichnung das Vertrauen der Nutzer in die Inhalte und schützt Unternehmen vor rechtlichen Risiken.


Fazit

Die neue EU-KI-Verordnung bringt ab 2026 klare Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte mit sich. Ob Texte, Bilder oder Videos betroffen sind, hängt vom jeweiligen Einsatzzweck ab. Für Onlinehändler gilt es, jetzt die eigene Nutzung von KI-Tools kritisch zu prüfen und sich frühzeitig auf die kommenden Anforderungen einzustellen – insbesondere bei Bild- und Deepfake-Inhalten, die echten Personen oder Szenen nachempfunden sind.


☑️ Tipp für Shopbetreiber

Auch wenn Produkttexte derzeit nicht gekennzeichnet werden müssen, lohnt es sich, bei KI-genutztem Content auf Transparenz zu achten – sowohl aus rechtlicher als auch aus vertrauensbildender Perspektive.

Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/kennzeichnung-ki-generierte-inhalte-produkt-fotos-beschreibung.html