Februar 2026
Neues Widerrufsbutton-Gesetz ab Juni 2026: Was Online-Händler jetzt wissen müssen
Neues Widerrufsbutton-Gesetz ab Juni 2026: Was Online-Händler jetzt wissen müssen
Ab dem 19. Juni 2026 gilt für Online-Shops eine neue gesetzliche Pflicht: Der sogenannte Widerrufsbutton muss prominent auf der Website platziert werden und Verbrauchern ermöglichen, Verträge genauso einfach zu widerrufen, wie sie sie abgeschlossen haben. Ziel der EU-Richtlinie 2023/2673 ist es, den Verbraucherschutz zu stärken und den Widerruf mit wenigen Klicks zu ermöglichen.
Was ist der Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton ist eine elektronische Funktion, die den Widerruf eines Online-Vertrags vereinfacht. Er ergänzt die bisherigen Wege (E-Mail, Brief), ersetzt sie aber nicht. Betroffen sind alle Fernabsatzverträge über Waren, Dienstleistungen und digitale Inhalte, sofern ein Widerrufsrecht besteht.
Wen betrifft die Regelung?
Die Pflicht gilt für alle Unternehmen, die mit Verbrauchern Verträge über eine Online-Benutzeroberfläche schließen – unabhängig von Unternehmensgröße oder Umsatz. Ausnahmen gibt es nur für Verträge, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist (z. B. individuell angefertigte Waren, schnell verderbliche Produkte).
Technische und optische Anforderungen
- Der Button muss gut sichtbar und eindeutig beschriftet sein („Vertrag widerrufen“).
- Nach dem Klick wird der Kunde auf eine Seite mit einem Widerrufsformular weitergeleitet.
- Das Formular darf nur die notwendigen Daten abfragen: Name, Vertrags-/Bestellnummer, E-Mail für die Eingangsbestätigung.
- Eine Pflicht zur Angabe des Widerrufsgrundes besteht nicht.
- Nach Absenden des Widerrufs erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Besonderheiten im Ablauf
- Der Button muss während der gesamten Widerrufsfrist (mind. 14 Tage ab Erhalt der Ware) verfügbar sein.
- Die Funktion muss auch für Gastbesteller zugänglich sein.
- Teilwiderrufe sind möglich, wenn mehrere Produkte bestellt wurden.
Rechtsfolgen bei Verstößen
Wer den Button nicht oder falsch einbindet, riskiert Abmahnungen und Bußgelder (bis zu 4 % des Jahresumsatzes bei großen Unternehmen). Auch Wettbewerbsverstöße sind möglich.
Handlungsempfehlungen für Shopbetreiber
- Prüfen Sie, welche Angebote unter die neue Pflicht fallen.
- Planen Sie die technische Umsetzung rechtzeitig.
- Passen Sie Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung an.
- Testen Sie Plugins oder Module für Ihr Shopsystem, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Fazit
Der Widerrufsbutton wird ab Juni 2026 Pflicht für alle Online-Shops. Händler sollten sich frühzeitig vorbereiten, um rechtssicher und kundenfreundlich zu agieren. Die Umsetzung ist technisch machbar und stärkt das Vertrauen der Verbraucher – ein klarer Vorteil im Wettbewerb.